Versicherungen für BetreuerInnen

Versicherungen für BetreuerInnen
BetreuerInnen, die ehrenamtlich eine Betreuung übernommen haben, sind automatisch mit der Bestellung durch das Amtsgericht im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über das Saarland versichert.

Sind BetreuerInnen in einem Betreuungsverein Mitglied, so muss der Verein nach den Bestimmungen des § 14 Absatz 1 Nr. 2 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) dafür Sorge tragen, dass die BetreuerInnen „gegen Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen können, angemessen versichert werden“.

Für Mitglieder im SKFM Neunkirchen bestehen folgende Versicherungen:

Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

  • reguliert Vermögensschäden, die die/der BetreuerIn der/dem Betreuten zufügt. Es wird beispielsweise vergessen, ein Antrag auf Übernahme von Heimkosten zu stellen, so dass es zu einem Zahlungsverzug bzw. Zahlungsausfall kommt.

Haftpflichtversicherung

  • reguliert Schäden (in der Regel Sachschäden), die die/der BetreuerIn im Rahmen ihrer/seiner Betreuertätigkeit Dritten zufügt.

Kasko-Versicherung

  • versichert Schäden am PKW, die im Rahmen der Betreuertätigkeit durch einen verschuldeten Unfall verursacht werden.


Rechtsschutz-Versicherung

  • gibt die Möglichkeit, im Falle einer ungerechtfertigten Anschuldigung sich Rechtsbeistand einzuholen.

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.

Für alle Versicherungen gilt, dass Schäden nur bei schuldhaftem Handeln der Betreuerin/des Betreuers reguliert werden.